Über die gesetzlichen Festlegungen in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) hat die Netznutzung Anspruch auf das individuelle Netzentgelt. Hierzu werden zwei voneinander abweichende Netznutzungsarten unterschieden. Zum einen die atypische und zum anderen die stromintensive Netznutzung. Unter der atypischen Netznutzung subsummiert man Letztverbraucher (Kunden/Leistungsempfänger), bei denen die Jahreshöchstlast vorhersehbar in lastschwachen Zeiten auftritt (StromNEV). Kunden, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ein reduziertes Netzentgelt über die LÖWE ENERGIE GmbH beantragen. Kunden, die das Netz besonders intensiv nutzen (jährlich mindestens 7.000 Benutzugsstunden und 10 GWh). Auch diese Kunden können von einem reduzierten Netzentgelt profitieren.