Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der LÖWE ENERGIE V GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LÖWE ENERGIE V GmbH, Pfaffengrunder Terrasse 5, 69115 Heidelberg

Die LÖWE ENERGIE V GmbH bietet die Vermittlung von Strom- und Gas-Beschaffungsverträge, Photovoltaik-Lösungen, intelligente Messsysteme sowie Informationen zu Energienebenkosten und Analysen zur registrierten Leistungsmessung für Unternehmen an (nachfolgend jeweils: Energieprodukte für Letztverbraucher genannt). 

Sämtliche Informationen über Marktdaten, Großhandelspreise, Marktgebiete, Handelsereignisse als auch Kalkulationen zu Energieprodukten werden mittels telefonischer Beratung, Informationsweitergabe per Email als auch mithilfe von Verträgen zur Energiebeschaffung angeboten. 

1. Geltungsbereich

1.1 Die AGB von LÖWE ENERGIE V GmbH gelten für Unternehmen (nachfolgend: „Letztverbraucher“). Die LÖWE ENERGIE V GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. 

1.2 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für sämtliche Services anwendbar, die von der LÖWE ENERGIE V GmbH dem Letztverbraucher bereitgestellt werden. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von der LÖWE ENERGIE V GmbH nicht akzeptiert und nicht Vertragsbestandteil.

2. Services der LÖWE ENERGIE V GmbH

2.1 Die LÖWE ENERGIE V GmbH, arbeitet eigenständig oder in Zusammenarbeit mit Dritten, erstellt für Letztverbraucher Analysen und stellt diese Informationen mithilfe von Energieprodukten bereit. 

Die LÖWE ENERGIE V GmbH sammelt Informationen zu börslichen Marktdaten, Großhandelspreisen, Marktgebieten, Handelsereignissen, Bedingungen und zusätzlichen Kosten die den Letztverbrauchern durch die Beschaffung, Netzentgelt und Vertrieb sowie Umlagen, Abgaben und Steuern entstehen, um diese zu vergleichen und den Letztverbrauchern zugänglich zu machen. Eine Finanzberatung oder eine Finanzvermittlung findet durch die LÖWE ENERGIE V GmbH nicht statt.

2.2 Die Hauptleistung der LÖWE ENERGIE V GmbH besteht in der Vermittlung von Energiebeschaffungsverträge mit additiven Dienstleistungen. 

Hierbei arbeitet die LÖWE ENERGIE V GmbH mit einer Vielzahl von Energieversorgungsunternehmen und Vertriebspartnern zusammen (nachfolgend: „assoziierte Energieunternehmen“). Die LÖWE ENERGIE V GmbH ermöglicht Letztverbrauchern, Verträge mit den ihr assoziierten Energieunternehmen abzuschließen, vor allem im Bereich Strom, Gas, Photovoltaik, Energiemanagement-Lösungen sowie börslichen Beschaffungsstrategien und energiebezogenen Beratungsleistungen. Hierbei erfolgt keine Finanzberatung oder Finanzvermittlung durch die LÖWE ENERGIE V GmbH.

2.3 Der Vertrag für den Energieeinkauf und die Vermittlung wird ausschließlich zwischen dem Letztverbraucher und dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber oder einem anderen Unternehmen abgeschlossen. 

Dabei tritt die LÖWE ENERGIE V GmbH nicht als Vertreter der assoziierten Energieunternehmen oder als Partei des Energieversorgungsunternehmens, Netzbetreibers, Photovoltaik-Herstellers oder eines anderen Drittunternehmens auf. 

Ob ein Vertrag mit dem ausgewählten Energieunternehmen, dem Netzbetreiber, dem Photovoltaik-Hersteller oder einem anderen Drittunternehmen zustande kommt, hängt von den spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners der LÖWE ENERGIE V GmbH ab. 

2.4 Die LÖWE ENERGIE V GmbH erhält für die Vermittlung von Verträgen grundsätzlich von dem Letztverbraucher keine Vergütung. Im Fall einer erfolgreichen Vermittlung erhält LÖWE ENERGIE V GmbH von dem jeweiligen assoziierten Energieunternehmen eine Provision.

2.5 Es wird betont, dass lediglich der zwischen dem Letztverbraucher und dem jeweiligen Energieunternehmen, Netzbetreiber oder Serviceunternehmen ausgehandelte Vertragsinhalt bindend ist. Daher übernimmt die LÖWE ENERGIE V GmbH keine Haftung für Forderungen des Letztverbrauchers, die aus dem Energieeinkaufs- und Vermittlungsvertrag oder Geschäft resultieren, insbesondere ist sie nicht für Schäden, Nichtleistungen oder Minderleistungen verantwortlich, die aus dem Energieeinkaufs- und Vermittlungsvertrag entstehen.

2.6 Die LÖWE ENERGIE V GmbH hat keinen Einfluss auf das Entstehen oder Nicht-Entstehen von Energieeinkaufsverträgen mit additiven Dienstleistungen. Sie ist lediglich Vermittlerin und wird beratend tätig. Der Letztverbraucher hat daher keine Erfüllungsansprüche gegenüber der LÖWE ENERGIE V GmbH. Eine Pflicht zum Tätigwerden von Seiten der LÖWE ENERGIE V GmbH besteht ausdrücklich nicht.

3. Vertragsschluss

Die LÖWE ENERGIE V GmbH präsentiert und bewirbt Ihre Services online über ihre Website https://www.loewe.gmbh. Dies stellt kein bindendes Angebot für einen Vertragsschluss dar.

Letztverbraucher können über die E-Mail-Adresse dialog(at)loewe.gmbh oder das Kontaktformular auf der Website https://www.loewe.gmbh/kontakt/kontaktformular anfragen, ob die LÖWE ENERGIE V GmbH einen Vertrag mit dem Letztverbraucher schließen will. Hierbei schildert der Letztverbraucher, welche Services der Letztverbraucher gerne in Anspruch nehmen möchten. Die LÖWE ENERGIE V GmbH behält sich im Rahmen ihres Ermessens das Recht vor, bestimmte Vermittlungsanfragen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Letztverbraucher laut einem Scoring- und Ratingsystem in Bezug auf das Ausfallrisiko von Firmenkunden als riskant eingestuft wird. Die LÖWE ENERGIE V GmbH ist berechtigt, zur Prüfung der Solvenz des Letztverbrauchers Informationen von Anbietern von Scoring- und Ratingsystemen einzuholen. Die LÖWE ENERGIE V GmbH informiert den jeweiligen Letztverbraucher über ihre Ablehnungsentscheidung unverzüglich.

Auf die Anfrage und Beschreibung des gewünschten Services hin übersendet die LÖWE ENERGIE V GmbH dem Letztverbraucher ein konkretes verbindliches Angebot. Dieses Angebot wird vom Letztverbraucher unterzeichnet und an die LÖWE ENERGIE V GmbH zurückversendet. Sobald dieses unterzeichnete Angebot der LÖWE ENERGIE V GmbH zugegangen ist, ist ein Vertrag über die jeweiligen Services zustande gekommen.

4. Rechte und Pflichten der LÖWE ENERGIE V GmbH

4.1 Die LÖWE ENERGIE V GmbH darf weitere Vertriebspartner einschalten. Hierüber wird der Letztverbraucher informiert.

4.2 Die LÖWE ENERGIE V GmbH verpflichtet sich, dem Letztverbraucher von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Entscheidung zum Vertragsschluss von Bedeutung sein können. Die LÖWE ENERGIE V GmbH wird dem Letztverbraucher in regelmäßigen Abständen über den Stand ihrer Bemühungen unterrichten. Zu Nachforschungen ist die LÖWE ENERGIE V GmbH nicht verpflichtet.

4.3 Die LÖWE ENERGIE V GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.4 Die LÖWE ENERGIE V GmbH verpflichtet sich, hinsichtlich der erlangten Kenntnis von betrieblichen Informationen des Letztverbrauchers Verschwiegenheit zu bewahren, sofern diese Kenntnisse nicht für die Servicetätigkeit erforderlich oder dienlich sind.

4.5 Auf Anfrage des Letztverbrauchers in Textform wird diesem von der LÖWE ENERGIE V GmbH eine Liste der assoziierten Energieunternehmen, mit welchen die LÖWE ENERGIE V GmbH zum Zeitpunkt der Anfrage kooperiert, in elektronischer Form zugeleitet. Der Letztverbraucher kann diese Anfrage nur zwei Mal pro Kalenderjahr stellen.

5. Rechte und Pflichten der Letztverbraucher

5.1 Der Letztverbraucher informiert die LÖWE ENERGIE V GmbH unverzüglich, wenn er weitere Services zur Vermittlung von Energieversorgungsverträgen von Dritten in Anspruch nimmt. Der Letztverbraucher informiert die LÖWE ENERGIE V GmbH, wenn er selbstständig und ohne den Service oder die Mitwirkung der LÖWE ENERGIE V GmbH direkt mit Energieversorgern Vertragsverhandlungen aufnimmt.

5.2 Der Letztverbraucher verpflichtet sich, die LÖWE ENERGIE V GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Services der LÖWE ENERGIE V GmbH berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Absicht, Energieversorgungsverträge zu schließen.

5.3 Der Letztverbraucher ist verpflichtet, alle im Rahmen der Kooperation erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Letztverbraucher gegen diese Verschwiegenheitspflicht steht der LÖWE ENERGIE V GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden. 

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

6.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform.

7. Datenschutz

Der Letztverbraucher willigt ein, dass die LÖWE ENERGIE V GmbH Daten, die sich aus der Kooperation oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an assoziierte Energieunternehmen übermittelt.

8. Schlussbestimmungen, Textformklausel

8.1 Sofern gesetzlich zulässig, wird zwischen der LÖWE ENERGIE V GmbH und dem Letztverbraucher als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Heidelberg vereinbart.

8.2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung der Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.

8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser Bedingungen.

Zeichen Ritter/S/08/02_AGB_CR_01_2023