Energie-Nebenkosten bedingen oft einen erheblichen Anteil an den gesamten Energiekosten – und das können Unternehmen proaktiv reduzieren und optimieren. Beispielsweise lassen sich die Netzentgelte durch Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts reduzieren – Ihr LÖWE Ansprechpartner (w/m/d) weiß mehr.
Oder Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Energie- und Stromsteuer mithilfe der LÖWE ENERGIE GmbH Unterstützung mithilfe eines Teilbefreiungsantrages beim Hauptzollamt entlastet werden.
Energie-Nebenkosten, wie Konzessionsabgaben (KA) und/oder additive Umlagen, wie bspw. die §19 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgelt-Verordnungsumlage) oder Offshore-Netzumlagen sind mithilfe Ihres LÖWE Energieberaters in Abhängigkeit von Voraussetzungen reduzierbar.
Eine Reduktion bzw. Optimierung dieser Umlagen, ist mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft worden.
Die LÖWE ENERGIE GmbH prüft für Ihr Unternehmen die expliziten Voraussetzungen und begleitet Ihr Unternehmen tatkräftig und proaktiv bei der validen und proaktiven Antragsausarbeitung, -stellung und bestmöglichen Antragseinreichung.